Zögern Sie nicht mit der Anwendung der Schusswaffe, auch dann nicht, wenn die Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgen. – Aus der Dienstanweisung an die DDR-Grenztruppen (gefunden im Chronik-Kalender)
Aber natürlich hat es nie einen Schießbefehl gegeben, das weiß jeder!
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